Schutz des Denkens
Zitiert von heise.de, nicht nur, weil ich Professor Pfitzmann für einen der fähigsten Köpfe halte, den die deutsche Informatik-Landschaft im Hinblick auf Datenschutz/-sicherheit derzeit zu bieten hat, sondern auch, weil die Argumentation schlicht schlüssig ist:
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Für Pfitzmann ist eine Debatte, die die Online-Durchsuchung nur unter dem Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) wertet, rückwärtsgewandt. Vielmehr müsse überlegt werden, wie sich die Zukunft der Computertechnik gestalten wird. Mensch und Computer würden in naher Zukunft immer engere symbiotische Verbindungen eingehen, wie es bei Menschen mit intelligenten Hörgeräten heute bereits ersichtlich werde: “Wir werden in diese Rechner zunehmend verloren gegangene Fähigkeiten auslagern, um sie so wiederzugewinnen. Wir werden an sie persönlichste Denk- und Merkfunktionen delegieren, um uns zu entlasten”, so Pfitzmann in seiner Argumentation.
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Seine Ausführungen verband der Dresdener Informatiker mit einer Bemerkung zur Wahrnehmung der heutigen Lebensrealitität durch unterschiedliche Segmente der Bevölkerung. Für diejenigen, die sich nicht für die Digitalisierung interessieren oder über sie reden, ohne auch nur ansatzweise zu verstehen, was sich verändert, sei die Online-Durchsuchung eine einfache Technik. Für die anderen sei sie hingegen der direkte, einschneidende Eingriff in das eigene Leben..
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Schwierig nun: Wie vermittelt man so etwas Politikern, die (bestenfalls) genau zu ersterer zitierten Gruppe gehören, die Online-Durchsuchung als eine einfache, bequeme Technik betrachten, deren genaue inhaltliche, technische, rechtliche, … Wirkung ihnen aber gänzlich verborgen bleibt? Schade, daß man nicht mit Fachwissen vorbelastet sein muß, um Entscheidungen zu treffen…