Onlinedurchsuchung de-facto “abgenickt”…
Man lese heise.de:
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Der Innenausschuss des Bundestags hat den umkämpften Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag mit den Stimmen der großen Koalition abgesegnet. Gegen das Votum der Opposition befürworteten Union und SPD dabei die Änderungen, auf die sich die Verhandlungsführer aus den eigenen Reihen vergangene Woche geeinigt hatten. Die in das Vorhaben integrierte Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen wird so zunächst bis 2020 für einen langen Probelauf festgeschrieben.
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Im Deutschlandfunk gab’s am gestrigen Abend einen relativ umfassenden Beitrag zum Thema, in dem die üblichen Pro- und Opponenten (u.a. die Herren Schäuble, Bosbach, Wiefelspütz sowie Peter Schaar) zu Wort kamen, die übliche Argumentation vortrugen, ihre Standpunkte erneut klar machten. Daß es verschiedene Meinungen gibt, sei dahingestellt, und daß das Bestreben einer Regierung, “Sicherheit” für die Bevölkerung gewährleisten zu wollen, legitim und im Interesse der Menschen ist, kann man wohl auch nicht ernsthaft in Frage stellen. Was mich eigentlich immer wieder irritiert: Im politischen Kontext diskutieren hier vorrangig Juristen und artverwandte Fachexperten über Themengebiete, die eben nicht nur eine juristische Komponente haben. Was ist mit dem allgemeinen Verlust des Vertrauens in technische Medien, wenn diese per se durch einen Staat überwachbar sind, ungeachtet der Frage, ob dies im Einzelfall tatsächlich getan wird? Wie verhält es sich mit berechtigter Angst der Menschen vor solchen Werkzeugen, die sich eben nicht mit juristisch-rechtlichen Beruhigungsversuchen beruhigen läßt (und der eben auch nicht durch politische Rhetorik in völligem Unverständnis ebendieser Angst beizukommen ist)? Wer von den betroffenen Fachbereichen (außer den Juristen und den Vertretern der Strafverfolgungsbehörden) hat tatsächlich hier Technikfolgenabschätzung betrieben und festgestellt, daß/ob dieser Eingriff im Ergebnis gerechtfertigt, effektiv, für eine freiheitliche Gesellschaft so hinnehmbar ist? Ich hoffe inständig, daß in diesem Falle die Verfassungsklage des wohl einzigen deutschen Politikers, der noch nicht rest- und kritiklos der Überwachungsrhetorik verfallen ist, Erfolg hat und das Dokument in seinem derzeitigen Stadium dorthin zurückschickt, wo es hingehört: In Parlament und Öffentlichkeit zu einer kontroversen Diskussion und zur Findung eines tatsächlichen Kompromisses zwischen allen Betroffenen und nicht nur eines fragwürdigen Konsens innerhalb der großen Koalition. Es wäre zu wünschen, daß die Entscheidungsfindung in der “politischen Parallelgesellschaft” hier wieder etwas näher an die Menschen herangerückt wird…