In-transparenter Autofahrer
… via heise.de: Verfassungsgericht stemmt sich gegen den gläsernen Autofahrer – nach einem inhaltlich ähnlichen Urteil in Sachen ‘heimliche Online-Durchsuchung’ ein weiterer Sieg für all jene, die in Zeiten wachsender Möglichkeiten technicher Überwachung, in Zeiten massiver Begehrlichkeiten aller Art, Daten so umfassend wie nur irgend möglich zu erheben und zu speichern, auf die Grundrechte und -freiheiten drängen, die unsere Gesellschaft tragen sollten? Was mich indes beeindruckt, ist dieser Nachsatz:
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Die Lizenzen zur Massenkontrolle schienen den Verfassungsrichtern schon bei der Verhandlung im Herbst handwerklich schlampig gearbeitet zu sein. Ein Phänomen, das die Karlsruher Richter bei vielen Landesgesetzen beobachten müssen. Zu unpräzise, zu weit gefasst, zu wenig grundrechtssensibel – dieses Verdikt traf kürzlich auch erst das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit seiner für nichtig erklärten Erlaubnis heimlicher Online-Durchsuchungen sowie 2005 etwa die Regelung zur präventiven Telekommunikationsüberwachung in Niedersachsen. Selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist inzwischen empört: “Es ist ein absolutes Unding, dass die Politik schon wieder Gesetze verabschiedet hat, die offensichtlich nicht mit der Verfassung übereinstimmen und im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden müssen.”
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Konsequenz der Anstrengung, in der Gesetzgebung “Druck zu machen” und umstrittene Gesetzesvorhaben schnell umzusetzen? Stimmt einen insgesamt sehr nachdenklich…