Online-Durchsuchung: Machtpolitik und Nulldebatten
Aus der Seele spricht mir dieser Text auf jetzt.sueddeutsche.de, der sich einmal mehr mit der verdeckten Online-Durchsuchung von Privat-PCs gleichwie auch dem Unvermögen unserer Politiker auseinandersetzt, dieses Thema sachlich zu diskutieren:
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In der aktuellen Diskussion spielt unverständlicherweise keine Rolle, ob die Online-Durchsuchung die Grundrechte der Bürger verletzt. Die Debatte wird allein auf ihre machtpolitische Komponente reduziert. Es findet eine koalitionspolitische Auseinandersetzung statt, die nach dem üblichen Schema erfolgt: Wer ist der bessere Sicherheitsgarant? Wem kann man im Falle eines Anschlags Schuld zuweisen?
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Dabei wäre es Aufgabe der Politik, nicht ständig auf der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen zu balancieren, sondern den Geist des Grundgesetzes zu verwirklichen. Nicht alles, was verfassungsrechtlich noch hinnehmbar ist, ist erforderlich und angemessen. Soweit dies für die Online-Durchsuchung überhaupt diskutiert wird, bleibt die Debatte oberflächlich und irreführend.
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Besser kann man’s eigentlich nicht ausdrücken. Ausdrucken, lesen, verteilen… und am besten auch dem eigenen MdB schicken / mailen / faxen… Interessantes Kontrastprogramm dazu: “Beckstein macht weiter Druck bei heimlichen Online-Razzien” – und glänzt erneut mit einem fragwürdigen inhaltlichen Verständnis der Dinge, über die hierbei diskutiert wird:
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Das Internet sei dabei “längst das zentrale Informations-, Kommunikations- und Propagandamedium für islamistische Extremisten und Terroristen geworden”, von denen Beckstein weiterhin die “größte Bedrohung” für die innere Sicherheit ausgehen sieht. “Wir brauchen deshalb zur Verhinderung schwerster Straftaten in terroristischer Absicht unter engen rechtsstaatlichen Grenzen die
Online-Durchsuchung von Computern.”
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Vielleicht mag ihm ja jemand den Unterschied zwischen “dem Internet” und den Daten auf der Festplatte eines Computers erklären.